Unsere Empfehlungen:
Biergarten & Hofmarkt Adamshof mit Wintergarten
Rheinzaberner Straße 1
76870 Kandel
Bioland-Weingut Nägle mit Gaststätte „Zum Hirsch“
Hauptstraße 11
76857 Albersweiler
Erlenmühle – Weingut, Weinstube
Erlenmühle 1
67483 Edesheim
Hotel Speyer am Technik Museum Speyer
Am Technik Museum 1
67346 Speyer
Junghof – Eugen Jung & Sohn
Hauptstraße 21
76831 Heuchelheim-Klingen
Mühlengrund – Gaststätte
Untermühle 1
76831 Heuchelheim-Klingen
Sankt Germanshof – Hotel, Restaurant
Sankt Germanshof 10
76891 Bobenthal
Schowalter – Weingut, Hofladen, Stellplätze
Deutschhof 29
76889 Kapellen-Drusweiler
Altes Weingut Steigelmann
Lauterbachstraße 33
67435 Mußbach
Axel Schäfer – Weingut
An der Schießmauer 26
67435 Mußbach
Urlaub mit dem Wohnmobil – die große Freiheit?
Einsteigen, losfahren – Urlaub.
Bei Wohnmobilreisenden beginnt der Urlaub schon beim Umdrehen des Zündschlüssels – der Weg ist das Ziel. An besonders schönen Plätzen hält man an und macht eine entspannende, erholsame Pause. Ein Picknick ist schnell gerichtet, es ist ja alles an Bord. Halt machen zu können wo immer es einem gefällt, eine Weile vor Ort bleiben um die besonders schöne Landschaft zu genießen, weiter fahren, wenn man genug davon hat – das hat schon auch was mit Freiheit zu tun.
Aber auch diese Freiheit hat Grenzen. Nicht jeder Ort ist als Stellplatz erlaubt. Ob sie ihr Fahrzeug abstellen dürfen, hängt davon ab, ob Sie rasten oder bereits campen.
In Deutschland dürfen Reisemobilfahrer wie auch Camper, die mit einem Caravan-Gespann unterwegs sind, auf Rast- und Parkplätzen zur Übernachtung stehenbleiben – „aber ohne Camping-Aktivitäten zu entfalten“…
erläutert Viktoria Groß vom Deutschen Camping Club (DCC) in München.
Es dürfen also weder Vorzelte aufgebaut, Markisen ausgefahren oder Liegestühle und Grills herausgeholt werden. Und schon verschwindet das saftige Steak frisch vom Grill im romantischen See, an dem man sich bereits sitzen sah.
Der Grund für diese Regelung ist, dass der Gesetzgeber das Verweilen dort nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für die Reise zulässt. In der Regel wird dafür ein Zeitraum von bis zu zehn Stunden angenommen, erklärt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer in München.
Wer länger stehenbleibt, riskiere einen Platzverweis und ein Bußgeld wegen „wilden Campens“…
sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe.
Denn rechtlich sei das eine nicht genehmigte Sondernutzung des Park- oder Rastplatzes „zu Wohnzwecken“, die als Ordnungswidrigkeit eingestuft werde. Diese Regelung gelte auch für das Campen am Straßenrand.
Ist ein Platz durch entsprechende Beschilderung nur für Pkw oder Lkw freigegeben, ist er für Reisemobile tabu, hier darf nicht gerastet werden.
Aber: In fast jeder Gemeinde stehen öffentliche oder private Reisemobil-Stellplätze zur Verfügung. Sie sind meist durch ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen „Wohnmobil“ gekennzeichnet. Hier kommt zwar das Steak auf den Grill, das Vorzelt darf allerdings immer noch nicht aufgebaut werden.
Beachten muss man auch die Aufenthaltsdauer, denn diese ist oft auf wenige Tage beschränkt. Die maximale Verweildauer gilt es im Einzelfall vor Ort zu erfragen.